Ziel des hydraulischen Abgleichs ist die Sicherstellung des thermischen Komforts ohne Überversorgung einzelner Räume und aller regulären Betriebssituationen unter möglichst effizienter Energienutzung. Entsprechend § 60 c Absatz 3 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind seit dem 1. Oktober 2024 neben Verfahren gemäß Verfahren B der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel auch alternative, gleichwertige Verfahren wie Temperaturbasierte Verfahren zulässig. Die beschriebene Basisstation ist der Kategorie „thermischer Abgleich“ (temperaturbasierte Verfahren) zuzuordnen.
Die Basisstation ist für den automatischen hydraulischen Abgleich durch TÜV Rheinland 2026 zertifiziert und kann zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B unterstützend eingesetzt werden. Zu beachten in der täglichen Praxis ist, dass die Basisstation nicht vollständig die Durchführung des hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ersetzt und nicht von der Einhaltung der grundsätzlichen Anforderungen an den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B entbindet.
Die Basisstation kann keinen Einfluss auf Teile des Rohrnetzes nehmen, die vor dem Verteilerbalken liegen. Sie nimmt erst Einfluss auf das System ab Verteilerbalken. Weitere Informationen wie techniche Funktionsweise, Hinweise zur Förderfähigkeit, Schulungsunterlage für Installationsbetrieb, Zertifikat finden sie im Kapitel: Automatisierter hydraulischer Abgleich