Die Basisstation fällt unter die Kategorie „temperaturbasierte Verfahren“ und ist damit grundsätzlich förderfähig. Der Einsatz entbindet aber nicht von der Einhaltung der grundsätzlichen Anforderungen an den hydraulischen Abgleich. Die Basis kann keinen Einfluss auf Teile des Rohrnetzes nehmen, die vor dem Verteilerbalken liegen.
Wie unter Punkt 8.05 der technischen Mindestanforderungen BEG beschrieben, greift das System ab der Übergabeeinrichtung. Der hydraulische Abgleich ist eine Betrachtung des Gesamtsystems, daher müssen auch alle Teile des Rohrnetzes vor der Übergabeeinrichtung den Anforderungen an einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B genügen.
Der hydraulische Abgleich muss über das VdZ Formular bestätigt werden.
Wichtiger Hinweis zur Förderfähigkeit Stand 02/2026: #
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch ein temperaturbasiertes Verfahren der Produkte Alpha Direct Balance, Balance Switch/Modbus, Alpha Smartware Standard und Premium sind aktuell nicht BEG-förderfähig.
Eine BEG-Förderung erhält der Kunde aktuell nur auf den Kaufpreis der Produkte, der hydraulische Abgleich wird jedoch nur gefördert, wenn dieser nach Verfahren B durchgeführt und nachgewiesen wird. Erst mit neuer Zertifizierung durch den TÜV Rheinland wird eine Förderung des hydraulischen Abgleichs mittels alternativer temperaturbasierter Verfahren wieder möglich sein.
Hintergrund ist die in 2025 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeinschaftlich veröffentlichte Checkliste. Diese Checkliste hat das Ziel Transparenz hinsichtlich der Anforderungen zu schaffen, die alternative Verfahren des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B erfüllen müssen, um im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als gleichwertig anerkannt zu werden.
Die Checkliste führt Anforderungen auf, die von den Inhalten der bisherigen Zertifizierung von der TÜV Rheinland Industrie Service Group abweichen. Daher können diese Zertifikate in ihrer aktuellen Form nicht länger aufrechterhalten werden. Dies gilt zumindest im Kontext der BEG-Förderung.
Wir streben aktuell die Neuzertifizierung gemäß Checkliste mit höchster Priorität an.