Die Basisstation fällt unter die Kategorie „temperaturbasierte Verfahren“ und ist damit grundsätzlich förderfähig. Der Einsatz entbindet aber nicht von der Einhaltung der grundsätzlichen Anforderungen an den hydraulischen Abgleich. Die Basis kann keinen Einfluss auf Teile des Rohrnetzes nehmen, die vor dem Verteilerbalken liegen.
Wie unter Punkt 8.05 der technischen Mindestanforderungen BEG beschrieben, greift das System ab der Übergabeeinrichtung. Der hydraulische Abgleich ist eine Betrachtung des Gesamtsystems, daher müssen auch alle Teile des Rohrnetzes vor der Übergabeeinrichtung den Anforderungen an einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B genügen.
Der hydraulische Abgleich muss über das VdZ Formular bestätigt werden.
Hinweis zur Förderfähigkeit Stand 08/2026: #
Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch ein temperaturbasiertes Verfahren der Produkte Alpha Direct Balance, Balance Switch/Modbus, Alpha Smartware Standard / Premium und Alpha RF light sind aktuell wieder BEG-förderfähig.
Eine BEG-Förderung erhält der Kunde aktuell auf den Kaufpreis der Produkte sowie auf die Durchführung des hydraulischen Abgleich mittels alternativer temperaturbasierter Verfahren, wenn er das Verfahren B vollständig ausführt. Unsere Produkte wurden von TÜV Rheinland auf Basis der neuen Anforderungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und deren gemeinschaftlich veröffentlichte Checkliste neu zertifiziert.
Die Checkliste des BAFA & BMWK hat das Ziel, Transparenz hinsichtlich der Anforderungen zu schaffen, die alternative Verfahren des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B erfüllen müssen, um im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als gleichwertig anerkannt zu werden.