Der Kunde erhält eine BEG-Förderung grundsätzlich auf den Kaufpreis des Produkts. Der Hydraulische Abgleich wird ebenfalls gefördert, wenn dieser nach Verfahren B der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel durchgeführt und nachgewiesen wird.
Mit der in 2026 durchgeführten Neuzertifizierung des TÜV Rheinland gemäß Checkliste des BMWK / Bafa ist eine staatliche Förderung des hydraulischen Abgleichs für unsere Produkte mittels alternativer temperaturbasierter Verfahren möglich. Das bedeutet: Der Installationsbetrieb kann im Rahmen der Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B unterstützend unsere Produkte mit automatisiertem hydraulischen Abgleich ab Verteilerbalken einsetzen und kann die Förderung beantragen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unseren Praxisleitfaden mit detaillierter Darstellung, welche Elemente des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B durch unsere Produkte mit integrierter Regelung „automatisierter hydraulischer Abgleich“ ersetzt werden.
Siehe Leitfaden für Installateure zur Durchführung des Automatischen hydraulischen Abgleichs
Hinweise zur Beantragung der BEG-Förderung hydraulischer Abgleich #
Nachweisformulare zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Fachhandwerker und Sachverständige: https://vdzev.de/service/formulare-hydraulischer-abgleich

Das Formular ist in gewohnter Form durch den Handwerker auszufüllen. Im Bemerkungsfeld bitte den Einsatz einer Basisstation mit automatisiertem hydraulischen Abgleich angeben.
| Produktname | Typenschlüssel | Zertifikatsnummer |
| Alpha direct Basisstation Balance | B x1902-08N2 | 98873 |
| Alpha direct Basisstation Balance Switch Alpha direct Basisstation Balance Switch Modbus | B x1903-08N2 BM x1903-08N2 | 98874 |
Entscheidend für die Förderung ist, dass Verfahren B der ZVSHK-VdZ-VDMA-Fachregel durch den Installateur vollständig durchgeführt und bestätigt wird.