Praxisinformationen für Fachpersonal zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs mit Unterstützung von Einzelraumregelungssystemen mit automatisiertem hydraulischen Abgleich
Basisstationen mit integrierter Regelung zum automatisierten hydraulischen Abgleich ersetzen nicht vollständig die Durchführung des hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und entbinden nicht von der Einhaltung der grundsätzlichen Anforderungen an den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Die Basisstationen können keinen Einfluss auf Teile des Rohrnetzes nehmen, die vor dem Verteilerbalken liegen. Sie nehmen erst Einfluss auf das System ab Verteilerbalken.
Die Basisstationen übernehmen den automatisierten Abgleich und die bedarfsgerechte Verteilung auf Heizkreisebene. Sie ersetzen jedoch weder die Heizlast als Planungsgrundlage noch die Einstellung des Wärmeerzeugers, der Heizkurve, der Pumpentechnik oder die technische Dokumentation.
Für die Praxis bedeutet das: Auf Heizkreisebene reduziert sich der manuelle Einstellaufwand deutlich. Die anlagenseitige Gesamtverantwortung des Installateurs bleibt aber uneingeschränkt bestehen.
Nachfolgend wird gemäß Checkliste des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) detailliert dargestellt, welche Elemente des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B durch die Basisstation ersetzt werden und welche durch den Installationsbetrieb auszuführen sind.
Alle wesentlichen Schritte des hydraulischen Abgleichs werden gemäß nachfolgenden Kriterien bewertet und dienen als Handlungsgrundlage für Heizungsinstallateure in der Praxis.
| Schritt | Beschreibt den jeweiligen Praxisabschnitt des hydraulischen Abgleichs. |
| Aufgabe Installateur | Beinhaltet alle Tätigkeiten, die beim Fachbetrieb verbleiben. |
| Übernahme durch Basisstation | Kennzeichnet Funktionen, die durch die Basisstation automatisiert durchgeführt oder unterstützt werden. |
| Entfällt | Kennzeichnet ausschließlich solche manuellen Schritte, die nicht mehr erforderlich sind. |
Praxisinformationen für Fachpersonal zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs